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Maßnahmen der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.

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Maßnahmen der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Aus gegebenem Anlass und aufgrund des Erlasses und der Empfehlungen der Bundesregierung, welche unter anderem vorsehen, persönliche, soziale Kontakte auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu reduzieren, werden folgende Maßnahmen vorerst ab Montag, 16.03.2020 bis einschließlich Freitag, 03.04.2020 angeordnet:

• Sperre der Turnhalle in der Volksschule und des Gemeindesaals für externe Benutzer
• Notbetrieb der Gemeindeverwaltung

Entsprechend der Empfehlungen, sollten soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Deshalb wird ab 16.03.2020 der Parteienverkehr der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand eingestellt.
Die öffentlichen Anliegen und Fragen sind möglichst vorerst auf telefonischem Weg abzuklären. Bei unbedingter Notwendigkeit können Termine für persönliche Einzelgespräche vereinbart werden.
Sollten Mitbürger, vor allem Ältere mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, einen Hilfsdienst (Lebensmitteleinkäufe, Medikamente etc.) benötigen, können sich diese am Gemeindeamt melden.
Wir sind während der Amtszeiten telefonisch bzw. per Mail für Sie erreichbar.