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Allgemein

Aktuelle Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

• BIST DU GESCHEIT
• CO2-Steuer abschaffen
• Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-
Volksbegehren
• Energieabgaben streichen – Volksbegehren
• Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
• Essen nicht wegwerfen!
• Frieden durch Neutralität
• Glyphosat verbieten!
• Kein Elektroauto-Zwang
• Kein NATO-Beitritt
• Nein zu Atomkraft-Greenwashing
• Neutralität Österreichs stärken
• Parteienförderungen abschaffen
• Tägliche Turnstunde

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten
stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten
Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2
des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 11. März 2024 bis (einschließlich) Montag, 18. März 2024, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (bmigvat/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat
besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom
Wahlrecht) und zum Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben
haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte
Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Eintragungszeitraum am Gemeindeamt, Am Johannesstollen 1, 2732 Höflein an der Hohen Wand:

Montag, 11. März 2024, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 12. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 13. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 14. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 15. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 16. März 2024, geschlossen
Sonntag, 17. März 2024, geschlossen
Montag, 18. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Glasfaserausbau Höflein — Weitere Infos

Weichen für den Glasfaserausbau in Höflein und Schrattenbach sind gestellt

 

 Glasfaser ist die Infrastruktur der Zukunft. – Nur mit einer eigenen Glasfaserleitung im Haus sind Haushalte und Betriebe gerüstet für alle Online-Anwendungen der Gegenwart und der Zukunft. Mit ihren Bestellungen und dem Überschreiten der Mindestbestellquote, haben die Bürgerinnen und Bürger in Höflein an der Hohen Wand und Schrattenbach einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass alle Voraussetzungen für den Glasfaserausbau erfüllt werden konnten. Jetzt steht der Errichtung einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur nichts mehr im Wege, die von der NÖ Glasfaserinfrastrukturgesellschaft (nöGIG) im Auftrag des Landes übernommen wird. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich im Frühjahr und werden vom Bauunternehmen Strabag durchgeführt.

 

Aufgrund des stark steigenden Datenverbrauchs haben die bestehenden Anschlüsse ihre Grenzen bald erreicht. Mit der Errichtung einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur werden nahezu unbegrenzte Kapazitäten für die kommenden Jahrzehnte geschaffen. Sowohl das Überspringen der Mindestbestellquote wie auch alle weiteren Voraussetzungen für den Ausbau haben die Gemeinden Höflein an der Hohen Wand und Schrattenbach bereits erfüllt. „Unser Team hat großartige Arbeit geleistet. Es ist uns in den vergangenen Monaten gelungen, die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. Darauf können wir sehr stolz sein“, betonte Höfleins Bürgermeister Harald Ponweiser. Erfreut zeigte sich nach der gemeinsamen Startbesprechung mit nöGIG, Vertretern der Strabag sowie des Planungsbüros ZT Kornfeld auch Schrattenbachs Bürgermeister Franz Pölzelbauer: „Nachdem wir die weiteren Schritte fixiert haben, freuen wir uns, dass wir im Frühjahr mit den Bauarbeiten starten können.“

 

Tiefbau ab Frühjahr 2025

Noch im Frühjahr 2024 wird in einem ersten Schritt die Glasfaser-Ortszentrale (POP, Point of Presence) in Höflein errichtet. Die Strabag wird mit den Tiefbauarbeiten im Frühjahr 2025 starten. Die Anschlussaktivierungen werden dann Schritt für Schritt durchgeführt und könnten bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten 90 Tage vor der geplanten Aktivierung ihres NÖ Glasfaseranschlusses ein Schreiben von nöGIG, um etwaige bestehende Verträge mit Telekommunikationsanbietern rechtzeitig zu kündigen. Wichtig: Die Zugrabung auf Privatgrundstück zum Haus sollte unbedingt erst nach erfolgter Hausanschlussbegehung durch die Baufirma durchgeführt werden, da im Zuge dieses Termins der Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze festgelegt werden muss.

 

Glasfasermesse mit Internetdienstanbietern

In der Bauphase werden die Bürgerinnen und Bürger im Zuge einer Glasfasermesse die Möglichkeit erhalten, sich vor der Anschluss-Aktivierung bei den Diensteanbietern über die vielfältigen Angebote zu informieren und Fragen zur Inneninstallation sowie zum Zeitplan an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von nöGIG und der ausführenden Baufirma zu stellen. Abhängig vom Bauzeitplan, wird die Glasfasermesse rechtzeitig vor Start der ersten Aktivierungen stattfinden, wobei der konkrete Termin noch zeitgerecht bekanntgegeben wird.

 

 Bestellungen weiterhin möglich

Wer noch keinen Glasfaseranschluss bestellt hat, kann dies jederzeit nachholen. Nach Abschluss der Sammelphase beträgt der Preis für einen Einzelanschluss nun Eur 600,-. Das aktuell gültige Bestellformular finden Sie hier: www.noegig.at/bestellung

 

Internetdienste im offenen Glasfasernetz

Das NÖ Glasfasernetz ist offen für alle Diensteanbieter. Hier eine Übersicht der zahlreichen Produkte und Pakete: www.noegig.at/anbieter. Schon jetzt sollten die Kundinnen und Kunden darauf achten, dass sie etwaige Verträge mit bestehenden Anbietern rechtzeitig kündigen können.

 

 

 

 

Fahrplanwechsel VOR 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab 10. Dezember 2023 gelten neue Fahrpläne für Bus und Bahn in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Der Fahrplanwechsel bringt zahlreiche Optimierungen des öffentlichen Verkehrs in der Ostregion. Großteils handelt es sich um Anpassungen im Minutenbereich, um etwa eine bessere Erreichbarkeit von Standorten oder auch die Sicherstellung von Umstiegsverbindungen (u.a. Anschlüsse der Regionalbusse an den Bahnverkehr) zu erreichen. Es kann somit zu Änderungen der Abfahrtszeiten kommen. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über die Fahrmöglichkeiten zu informieren.

 

Die neuen Fahrpläne mit Gültigkeit ab 10. Dezember stehen bereits über die Fahrplanservices des VOR unter AnachB.VOR.at oder der VOR AnachB App zur Verfügung. Bei der Routenabfrage ist zumindest ein Tag nach der Fahrplanumstellung zu wählen, also z.B. Montag, 11. Dezember 2023. Auf der VOR-Website (www.vor.at) gibt es unter den Fahrplanservices die Fahrpläne auch als PDF zum Download und zum Ausdrucken.

 

Zufahrt zur RHV Grüne Tonne GmbH

Am kommenden Mittwoch, den 15.11.2023 ist die Zufahrt zur RHV Grüne Tonne GmbH erst ab 08:45 möglich.

Wir wurden eben von der EVN darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir von einer größeren Stromabschaltung in Breitenau betroffen sind.

Wir bitten um Verständnis und wünschen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

REINHALTEVERBAND

GRÜNE TONNE GmbH

i.A. DI Michael Schick